Gefährlicher Kampfhund! – Reißende Bestie?
Nicht wirklich zu glauben aber wahr. Das Naumburger Tageblatt – Mitteldeutsche Zeitung schreibt in seiner Ausgabe vom 9. April von einem besonders obskuren Fall eines „höchst gefährlichen Kampfhundes“!
Danach soll Schoßhund Leon, ein Coton de Tuléar, mit 6 kg etwa so groß wie ein Bologneser, mit dem er im Übrigen verwandt ist, in gemeingefährlicher Absicht eine Paketbotin angefallen und in die Wade gebissen haben. Verletzungen sollen nicht festzustellen gewesen sein. Böse Zungen unterstellen, Hunde dieser Größe könnten durchaus nachhaltig einen Schnürsenkel würgen. Die Staatsanwaltschaft hat denn auch die Anzeige der Paketbotin wegen fahrlässiger Körperverletzung ad acta gelegt und das Verfahren eingestellt. Nicht so das Ordnungsamt Merseburg!
Dieses sieht in dem Vorfall, wie und wo(?) auch immer er sich abgespielt haben mag, eine außerordentliche Gefährdung der Allgemeinheit und bleibt hartnäckig. Das Gesetz lässt keinen Spielraum ……
Diese reißende Bestie, auf diesem Video bei Youtube ist ein Rassevertreter zu sehen, ist nun also als Kampfhund eingestuft, vor dem der hilflose Bürger geschützt werden muss. Das Gesetz lässt keinen Spielraum ……………..
Natürlich mit allen Konsequenzen: Wesenstest für das agile verspielte Fellbündel, Sachkundeprüfung für die Besitzerin des Schoßhundes (den man sich unter den Arm klemmt) und natürlich eine gigantische Hundesteuer. 480 Euro sollen es sein, der übliche Satz vor Ort für einen gemeingefährlichen Kampfhund. Niemand geht davon aus, dass die verzehnfachte Hundesteuer ausschlaggebender Punkt für die Hartnäckigkeit des Amtes ist, denn: Das Gesetz lässt keinen Spielraum …………. Die öffentliche Sicherheit ist das höhere Gut und diese wird in diesem Fall behördenseitig nachhaltig geschützt.
Ein eigenes Erlebnis in der U-Bahn: Ein, sagen wir mal junger Mann, andere Bezeichnungen bleiben der Phantasie des Betrachters überlassen, ging baseballschlägerschwingend auf mich los. Offensichtlich wollte er erst knüppeln und dann nach Geld und Handy fragen. Meinem Hund gefiel das nicht und er regelte die Angelegenheit. Angesichts der inzwischen regelmäßigen Berichte, wie z.B. vom Berliner Alexanderplatz, wäre ich vielleicht für den Rest meines Lebens tot. Nach Auffassung der Ordnungsbehörden ist dies eine vermutlich bedauerliche Nebenerscheinungen, denn mein Hund, die gefährliche Bestie: Das Gesetz lässt keinen Spielraum!
Eben dieser Hund war so außerordentlich gefährlich, dass die Mütter aus dem Nachbarschaft im Sommer, wenn sie Kaffeekränzchen im Freien halten wollten und die lieben Kleinen rumtollen konnten, diesen allgemeingefährlichen Kampfhund holten, um auf die Kinder aufzupassen. Das Kleinste im Kinderwagen quietschte vor Begeisterung, wenn es auf die dicke Nase patschen konnte. Die anderen, vom Krabbelalter und, einen Moment unachtsam, blitzartig im Gebüsch verschwunden, bis vier Jahre und genauso schnell abgetaucht, waren zuverlässig bewacht und beieinander gehalten. Außerdem waren sie beschäftigt mit streicheln, an Schwanz und Ohren zerren, das Fell zauseln. Nicht einmal mussten wir uns auf die Suche machen. Das Grundstück hatte keinen Zaun, demzufolge wären Maulkorb, Leinenzwang und ähnliches vorgeschrieben, „Das Gesetz lässt keinen Spielraum …..“
Kein böser Bube hätte sich an einem der Kinder vergriffen, ein Versuch und nie wieder! Aber ja, wenn nicht das Ordnungsamt zu Merseburg die öffentliche Sicherheit verteidigen müsste. Glücklicherweise ist dem treuen Freund dieser Dank für seine Hilfe erspart geblieben, er ist nicht mehr unter uns.