Neue Tücken im Hundegesetz in Sachsen-Anhalt – Demo am 16.04.2016 in Magdeburg
Zum 1. März 2016 hat Sachsen-Anhalt still, heimlich und fast leise neue Verschärfungen in der Hundeverordnung eingeführt. Insbesondere seriöse VDH-Züchter, die bei Ihrer Zucht auch Wert auf ausgeglichene und gesunde Tiere legen, werden durch das zusätzliche Zuchtverbot für verschiedene Hunderassen getroffen.
Was bis jetzt erst wenigen bewusst geworden ist: Nach den Änderungen darf und kann ein Hund alleine durch seine äußerliches Erscheinungsbild einer Rasse zugeordnet werden. Die Entscheidung trifft ein Mitarbeiter einer Behörde. Um es zu verdeutlichen: Ihr Hund hat die falsche Nase oder Farbe und schon sind sie mit einem sog. Listenhund konfrontiert, mit alles was dazu gehört. Denn: Das Gesetz lässt keinen Spielraum!
Im normalen Sprachgebrauch würde man vielleicht formulieren: Der Willkür ist damit Tür und Tor geöffnet, was wir hier aber natürlich nicht unterstellen wollen. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, geht alles streng nach Recht und Gesetz zu.
Eigenartig berührt, dass die verschiedenen Parteien von nichts wissen (wollen) und vermeintlich oder tatsächlich entsetzt sind. Frage: Wer ist hier der Gesetzgeber? Wer kontrolliert die Verwaltung? Wer erlässt die Gesetze? Weiß tatsächlich niemand von nichts? Wie kann das sein? Oder will niemand von nichts wissen? Wie kann dieses sein? Welche fachlichen Kompetenzen wurden hier herangezogen? Umfangreiche Lobbyarbeit zur Vorbereitung von Gesetzen ist ja nun keine neue Erkenntnis mehr. Und hier? Bei einem tiefgreifenden Eingriff in das private Leben eines jeden Hundebesitzers?
Eine kleine Geschichte aus dem Leben: Für eine Umschuldung musste der bankeigene Gutachter eine Bewertung für das zu finanzierende Einfamilienhaus erstellten, nur wenige Jahre alt, sehr gepflegt. Im Gutachten wurde das Haus völlig verrissen, als nicht finanzierbar dargestellt. Was war passiert? Der Gutachter konnte weder Hunde noch Katzen leiden und der Rehpinscher der Familie empfing ihn mit wütendem Gekläffe bereits am Gartentor. Das Ergebnis war eine ausschließlich wertneutrale, unabhängige Beurteilung des zu finanzierenden Hauses, das damit leider nicht finanzierbar war.